1696

 

 

May 2, 23

Georg Händel an den Oberpräsidenten Eberhard von Danckelmann

 

Hochwohlgebohrner, Gnädiger Herr,

Es hat von Sr. Churfürstl Durchl. H. Dr. Wiesener auf sein unterthänigstes Ansuchen wegen des Meßerschluckers Andreß Rudeluffs Cur durch ein gnädigstes Rescript hundert Rthlr. von denen Straff Geldern erhalten. Wenn denn bey solcher biß ins zweyte Jahr geführten Cur ich als Chirurgus das meiste gethan, und durch Gottes Hülffe und geschickte fürsichtige Handgriffe das Verschluckte Meßer dem Jungen aus dem Magen und Leibe gebracht, und Völlig curiret, auch solch Meßer in Original Ihrer Churfürstl Durchl. in Beyseyn Ihrer Hochwohlgebohrnen Excellenz in einem Futteral unterthänigst übergeben, So habe dieselbe hierdurch unterthänigst anflehen wollen, bey höchstgedachter Ihrer Churfürstl. Durchl. mir als einen unterthänigst alten Diener zu einer Ergötzligkeit, so viel als dero hohe Churfürstl. Gnade mir gönnen wird, Vor solche mühsahme und denckwürdige Cur, als ein hochmögender hoher Patron, aus Gnaden zu verhelffen. Ich werde solches in unterthänigen Dank erkennen und vor dero Gesundheit u. hohes Wohlergehen zu Gott inbrünstig bethen, und lebenslang verbleiben

Hochwohlgeb. Gnädiger Herr,

Ihrer Excellenz unterthaniger gehorsamster Diener

Georg Handell m.p.

Halle, den 2. May 1696[1]

 



[1] Händel Handbuch, 11–12.